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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Westerlandschule


in der Fassung vom 1. April 2024


Geltungsbereich:

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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend

AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen

zwischen der Westerlandschule, nachfolgend WS genannt, und der/dem Teilnehmer/In bzw. des gesetzlichen Vertreters, nachfolgend Schüler*in genannt.


Aufgaben:


2. Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen zu erkennen und individuell zu fördern sowie interessierte Schüler*innen auf ein Berufsstudium vorzubereiten. Zum Profil der WS gehört in besonderem Maße die Förderung von Ensemble- und Orchesterarbeit


Rechtsverhältnis:

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3.1. Die Rechtsbeziehung und Verwaltung zwischen der Musikschule und dem Schüler ist privatrechtlicher Natur.

3.2. Jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Beziehung muss schriftlich erfolgen (per Mail oder Brief) und von der Schule schriftlich bestätigt werden.

3.3. Seitens der Schüler*innen besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Unterrichtsfach, auf eine bestimmte Unterrichtsform, auf einen bestimmten Unterrichtsort, ein bestimmtes Unterrichtsdatum oder auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft.

3.4. Die einvernehmlich verabredete Unterrichtsform gilt bis zum Ende des Schuljahres als verbindlich, sie kann jedoch jederzeit in beiderseitigem Einverständnis zwischen der Schülerin / dem Schüler und der WS geändert werden.


Unterrichtsort:


4. Der Unterricht wird i.d.R. in den Räumen der WS Prenzlauer Promenade 149-152, Aufgang E, in 13189 Berlin erteilt.  Die Lehrperson hat darüber hinaus die Möglichkeit in Absprache mit den Schüler*innen den Unterrichtsort frei zu bestimmen.


Umfang der Leistung:

5.1. Der Unterricht wird in folgenden Bereichen erteilt:

  • MusikNest (MN)

  • Musikalische Früherziehung (MFE)

  • Musikclub (MC), Miniband (MB/Instrumentenkarussell)

  • Einzel- o. Gruppenunterricht im instrumentalen und vokalen Hauptfach (Unter- Mittel- Oberstufe) in den Genres Klassik und Jazz/Rock/Pop

  • Ergänzungsfächer (Musiklehre, Ensemblespiel Korrepetition) sowie Chor und Kurse

  • Studienvorbereitende Ausbildung

5.2. Der i.d.R. einmal wöchentlich stattfindende Hauptfachunterricht (Instrumental- oder Vokalunterricht) wird i.d.R. als Einzelunterricht zu 30 oder 45 min oder als Gruppenunterricht zu 45 min zu 2, 3 oder 4 Teilnehmenden erteilt, der Ergänzungsunterricht in Klassen oder Ensembles. Der Unterricht in MFE und MC findet in Gruppen ab 6 Kindern zu je 45 min statt. Förderunterricht kann für besonders begabte Schüler*innen, mit entsprechendem Leistungsnachweis gewährt werden. Wird die Regelteilnehmerzahl einer Gruppe unterschritten, kann die Musikschule die Gruppe neu zusammenstellen oder die Entgelte durch Änderung der Unterrichtsform neu festlegen.

5.3. Die Schülerin / der Schüler hat im Schuljahr Anspruch auf mindestens 36 Unterrichtseinheiten. Unterrichtsstunden, die seitens Schüler*in versäumt werden, gelten als erteilt und werden nicht nachgeholt. Die Lehrperson hat das Recht, den Unterricht bei Einhaltung einer Frist von 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin in Ausnahmefällen abzusagen. Dieser Unterricht wird nachgeholt. Unterrichtsabsagen seitens des Schülers / der Schülerin sind spätestens eine Woche vorher bekannt zu geben. Erhält der/die Schüler/In Gruppenunterricht, so werden die nachzuholenden Stunden nur anteilsmäßig erteilt. Der in Absprache mit der Lehrkraft gesetzte Termin für eine nachzuholende Unterrichtseinheit ist für die Schülerin / den Schüler bindend und gilt auch bei Nichteinhaltung als erteilt.

WICHTIG: Bei Ensemble- oder Gruppenunterricht ab 4 Personen ist das Nachholen von Unterrichtsstunden aus technischen und didaktischen Gründen nicht möglich. Die Lehrperson behält sich vor, eine durch persönliche Gründe entfallene Unterrichtseinheit durch einen Workshop (Ensemblespiel, Theorieblock etc.) auszugleichen.

5.3.1. Fällt ein Hauptfachunterricht, für den Entgelt entrichtet wurde, durch Krankheit oder dienstliche Verhinderung der Lehrkraft innerhalb eines Fälligkeitszeitraumes aus und es besteht seitens der Musikschule keine Möglichkeit, diese ausgefallenen Stunden nachzuholen und werden die 36 Schuljahresstunden nicht erreicht, so werden die Entgelte auf schriftlichen Antrag zum Schuljahresende anteilmäßig dem Schüler*innenkonto gutgeschrieben.

5.3.2. Hospitationen sind jederzeit in Abstimmung mit den Lehrkräften möglich.   

5.4. Die WS wünscht sich von den Schüler*innen entsprechend ihres Leistungsstandes die Wahrnehmung von Ensembleangeboten, sowie die Teilnahme an Konzerten und Vorspielen der WS. Die Vorbereitung und Teilnahme an Musikschulkonzerten gelten zusammen eine Unterrichtseinheit ab. Das gemeinsame Weihnachtssingen und Musizieren in der Vorweihnachtszeit gelten wie Musikschulkonzerte eine Unterrichtseinheit ab.

5.5. Kurse, Seminare oder Workshops sind auf begrenzte Dauer angelegt. Sie werden durch separate Ausschreibungen mit individuellen Entgelten und individuellen Laufzeiten angeboten. Alle Entgelte werden vor Projektbeginn für die gesamte Laufzeit fällig. Unbeschadet der Teilnahmedauer erstreckt sich die Entgeltpflicht über die gesamte Dauer der Veranstaltung. Erfolgt keine Abmeldung in einem kürzeren Zeitraum als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, so können die vereinbarten Entgelte nicht erstattet werden. Alle anderen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß.

5.6. Die WS erstellt gelegentlich bei Veranstaltungen bzw. im Unterricht Fotos, Ton- oder Filmdokumente, die ggfls. veröffentlicht werden (Printmedien, Internet u.ä.). Widerspruch gegen diese Regelung kann jederzeit seitens Schüler*in oder Erziehungsberechtigten eingereicht werden.

Unterrichtsaufnahme:

6.1. Die Aufnahme des Unterrichts erfolgt nur durch schriftlichen Antrag an die WS unter Verwendung eines entsprechenden Formblattes (Anmeldebestätigung und Ermächtigung Lasteinzug). Die endgültige Aufnahme richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Fachbereich. Ein Recht auf Aufnahme in die WS besteht nicht.

6.2. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zum Unterricht beginnt die Entgeltpflicht mit der Wahrnehmung der ersten Unterrichtsstunde. Der Mitteilung über den Unterrichtsbeginn kann innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen werden.


Unterrichtsaufnahme:

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6.1. Die Aufnahme des Unterrichts erfolgt nur durch schriftlichen Antrag an die WS unter Verwendung eines entsprechenden Formblattes (Anmeldebestätigung und Ermächtigung Lasteinzug). Die endgültige Aufnahme richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Fachbereich. Ein Recht auf Aufnahme in die WS besteht nicht.

6.2. Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zum Unterricht beginnt die Entgeltpflicht mit der Wahrnehmung der ersten Unterrichtsstunde. Der Mitteilung über den Unterrichtsbeginn kann innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen werden.


Laufzeit des Unterrichtsvertrages und Probezeit:
 

7.1. Der Unterrichtsvertrag im Instrumental,- und Vokalunterricht wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Unterrichtsverträge für die MN, MFE und MB münden bei Kursende in die nächste Unterrichtsform ein. (MN→MFE→MB→Instrumental.- und Vokalunterricht) Die Unterrichtsgebühren werden dabei automatisch auf die jeweilige Unterrichtsform angepasst.

7.2. Es gelten für alle Fächer die ersten 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag beiderseitig binnen einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

7.3 Nach Ablauf der Probezeit wird eine Mindestvertragslaufzueit von 12 Monaten vereinbart.


Unterrichtsjahr und –zeit:
 

8.1. Das Schuljahr beginnt i.d.R. am 01. August und endet i.d.R. am 31. Juli des folgenden Jahres.

8.2. Die Ferien- und Feiertagsregelung des Landes Berlin gilt uneingeschränkt für die WS.  


Beendigung des Unterrichtsvertrages:
 

9.1. Jede Kündigung durch den/die Schüler*in oder durch die WS bedarf der Schriftform (Mail oder Brief). Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn eine Kündigungsfrist von 1 Monat, entscheidend ist der fristgerechte Eingang (bis spätestens zum 31. des Vormonats) des Kündigungsschreibens. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen.

9.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung entscheidet stets die Geschäftsführung.


Ausschluss vom Unterricht


10.1. Die Musikschule kann eine/n Schüler/In sofort ausschließen, wenn diese/r unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Die Entgeltpflicht bleibt hiervon unberührt.


Teilnahmebescheinigungen/ Zeugnisse


11.1. Jede/r Schüler/In der Kernbereiche Musikschule und Projekte hat einen Anspruch auf die Ausstellung einer alljährlichen Teilnahmebescheinigung.
11.2. Jede/r Schüler/In der Kernbereiche Musikschule und Projekte hat einen Anspruch auf die Ausstellung einer alljährlichen Kurzbeurteilung.
11.3. Jede Ausstellung einer Bescheinigung bzw. Beurteilung muss in der WS beantragt werden.


Unterrichtsgebühr/ Zahlungsmodalitäten
 

12.1. Die zu zahlenden Unterrichtsgebühren (Entgelte) für die WS richten sich nach der Entgeltordnung. Die Entgeltordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser AGB und auch auf der Homepage www.westerlandschule.de einzusehen.

12.2. Die WS behält sich vor, die Entgelte angemessen zu erhöhen, wenn dies die wirtschaftliche Situation erfordert. Kommt hierüber kein Einverständnis mit den Zahlungspflichtigen zustande, können beide Parteien das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Dieses Recht zur fristlosen Kündigung besteht auch, wenn die Entgelte im Rahmen der Regelung zu Pkt. 5.2. dieser AGB erhöht werden.

12.3. Alle im Kernbereich Musikschule zu entrichtenden Entgelte sind Monatsentgelte und werden zu Beginn des Monats im Voraus fällig. Sie setzen sich zusammen aus einem 12tel des Jahresentgelts für den Unterricht in den gewählten Fächern. Es besteht die Möglichkeit, die Entgelte halbjährlich oder ganzjährig zu entrichten. Über Abweichungen entscheidet in Ausnahmefällen die Geschäftsführung. Alle im Kernbereich Projekte zu entrichtenden Entgelte sind projektbezogen und spätestens 8 Tage nach der Anmeldung zur Teilnahme an einer Projektveranstaltung zu entrichten.

12.4. Alle Entgelte werden mit der ersten Unterrichtsstunde fällig. Der monatliche Unterrichts-Entgelt wird per Lasteinzug eingezogen.

12.5.  Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden zusätzliche Mahnentgelte für die erste und zweite schriftliche Mahnung in der jeweils geltenden Entgeltordnung ausgewiesenen Höhe erhoben. Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, leitet die WS ohne Vorankündigung ein zivilrechtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zusätzlich und allein zu Lasten des Zahlungspflichtigen.


Leihinstrumente/Leihnoten


13.1. Die WS verfügt über keinen eigenen Instrumentenfundus. Leihinstrumente können über den Fachhandel bezogen werden. Eine Beratung ist durch die Fachlehrperson möglich.
13.2. Die WS verfügt über eine Notenbibliothek. Die Ausleihe ist kostenfrei, ein Anspruch auf ein bestimmtes Notenwerk besteht nicht.


Ermäßigungen


14.1. Geschwisterkinder zahlen 10% weniger Unterrichtsentgelt.
14.2. Weitere Ermäßigungen sind möglich, werden aber in Absprache mit der Schulleitung geregelt.


Aufsicht und Haftung


15.1. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Unterrichtsbereichen.
15.2. Die WS haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.3. Für eingebrachte Sachen sowie für Fahrzeuge, die auf dem Gelände abgestellt sind, haftet die WS nicht. Dies gilt ebenso bei Verlust oder Diebstahl jeglicher Art oder Beschädigung von Sachen, Wertsachen oder Instrumente aller Art und Leihinstrumente.


Unterrichtsmaterial/ Unterrichtsräume


16.1. Der/die Schüler/In verpflichtet sich, die Unterrichtsräume sowie das zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial pfleglich zu behandeln und diese nach Beendigung der Ausbildung oder des Vertrages unverzüglich zurückzugeben. Bei der WS entstandene Schäden durch den/die Schüler/In sind unverzüglich zu ersetzen. Der gesetzl. Vertreter verpflichtet sich, diese Anforderung dem/der Schüler/In zur Kenntnis zu bringen.
16.2. Das Kopieren und Verwenden von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke ist in den Räumen der WS nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Regel trägt der/die Nutzer/In der kopierten Werke im Falle einer Beanstandung durch die VG Musikedition finanzielle Bußgelder.


Gesundheitsbestimmungen
 

17.1. Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schulen in der BRD anzuwenden.

17.2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrer*in und Schüler*in (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.


Nebenabreden


Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der WS ausdrücklich bestätigt werden.


Gerichtsstand


Gerichtsstand ist der Unterrichtsort.


Inkrafttreten


Diese AGB treten am 01. JuniApril 2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgehenden AGB ihre Gültigkeit.


Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. Schüler und WS bemühen sich gleichzeitig um eine einvernehmliche Neuregelung; kommt keine Einigung zustande, endet das Unterrichtsverhältnis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

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