Liebe Schüler*innen und Eltern,
nun wurde die 11. Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. (25.11.2021)
Diese Regeln gelten von nun an in den Räumen der Westerlandschule:
An den Angeboten der Musikschule dürfen nur Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind.
Ausgenommen davon sind - Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahre), die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sie müssen als Nachweis den Schülerausweis oder eine BVG-Schülerkarte vorlegen. - Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sie müssen einen negativen PCR-Test (Gültigkeit 24 h bis Unterrichtsende) vorlegen und einmalig die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
Personen die nicht geimpft oder genesen sind und nicht unter dem Personenkreis Punkt 2 aufgeführt sind, dürfen die Räumlichkeiten der Westerlandschule vorerst nicht betreten.
Die Lehrpersonen sind berechtigt die Impf- oder Genesenenstatus im Original der Bescheinigungen einzusehen. Der Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status wird bei der Anwesenheitsdokumentation verpflichtend erfasst.
Der Mindestabstand muss mindestens 1,5 m betragen. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist verpflichtend eine FFP2 Maske zu tragen.
Helfen wir alle dabei mit die 4.Welle zu brechen und bleibt bitte gesund!! Zusammen schaffen wir das!
P.s.
Unser aktuelles Hygienekonzept liegt im Schulgebäude zur Einsicht aus und/oder kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Commentaires